Scheckbetrug: Aufgepasst bei Internet-Verkäufen .
gehören auch Sie zu den Menschen, die immer mal wieder Gebrauchtgegenstände zum Verkauf ins Internet stellen? Etwa auf Plattformen wie ebay.de oder willhaben.de? Dann aufgepasst bei "Kunden", die mit Scheck zahlen.
Zunächst scheint alles perfekt. Es meldet sich ein Käufer, der eine hohe Summe für den Kaufgegenstand bietet. Etwa 1.800 Euro für einen alten Schrank. Den will er – angeblich weil er gerade im Ausland weilt – per Scheck zahlen.
Der Scheck trifft pünktlich ein. Ausgestellt ist er sogar auf eine größere Summe als den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis, nämlich auf 2.800 Euro. Eine Rückfrage per E-Mail ergibt: Der Überschuss sei für die Transportkosten gedacht.
Als Verkäufer sollen Sie damit die Fracht bezahlen, und den Rest des Geldes einfach auf ein bestimmtes (Auslands-)Konto zu überweisen oder per Western Union an den Käufer zu übertragen.
Gespannt gehen Sie zur Bank, und zu Ihrer Erleichterung macht diese keinerlei Schwierigkeiten bei der Einlösung des Schecks. 2.800 Euro werden anstandslos auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Sie beauftragen also eine Spedition und lassen den Schrank an den Empfänger ausliefern. 400 Euro kostet der Spaß. Die Differenz – insgesamt also 600 Euro – schicken Sie wie beauftragt per Bargeldtransfer an den Scheckaussteller zurück.
Einen Monat später kommt das böse Erwachen. Der Scheck war ungedeckt und die Bank hat den ursprünglich gutgeschriebenen Betrag wieder von Ihrem Konto abgebucht. Wie ist das möglich?
Die Betrüger machen sich hier eine Eigenheit zunutze, die der Zahlungsverkehr mit Schecks mit sich bringt: Scheckguthaben werden schnell gutgeschrieben – aber zunächst nur vorläufig. Dann erst prüft die Bank, ob der Scheck gedeckt ist. 25.10 2011
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